Finanzbetrug
Anlagebetrug über WhatsApp: Wie Sie einen Anbieter in zwei Minuten prüfen
Die BaFin warnt fast wöchentlich vor neuen Plattformen. Ein Blick in die Unternehmensdatenbank entlarvt die meisten Angebote sofort.

Geprüft und verfasst von Miriam Sadowski, Diplom-Journalistin
Redakteurin Finanzen und Pflege
Veröffentlicht am 12.09.2026 · Zuletzt geprüft am 15.09.2026
- Quelle der Meldung
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 11. September 2026 vor sieben betrügerischen Finanzplattformen gewarnt, darunter Angebote unter den Adressen sogmbh und cptvertex. Der Verdacht lautet Identitätsmissbrauch und Erbringen von Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne Erlaubnis nach Paragraf 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Am 1. September 2026 folgte eine Warnung zu einer Website mit gefälschten Zeichnungsscheinen für Aktien, im Zusammenhang mit der schon im Juli 2026 aufgefallenen Plattform IPO Nexus. Am 9. September 2026 warnte die Behörde vor Angeboten wie Pinney Investment Lab und PISI Investment Forum, die über WhatsApp-Gruppen beworben werden und wahrheitswidrig behaupten, einen Zulassungsantrag bei der BaFin gestellt zu haben.
Die Prüfung ist einfacher als die Masche. Suchen Sie den vollständigen Firmennamen in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Steht er nicht dort, hat der Anbieter keine Erlaubnis für Bank- oder Finanzdienstleistungen in Deutschland und darf das Geschäft nicht betreiben. Ein angeblich laufender Antrag ist keine Erlaubnis.
Der Ablauf ist immer ähnlich: Kontakt über eine Chatgruppe, erste kleine Gewinne auf einer eigenen Plattform, dann Druck zu höheren Einzahlungen und schließlich Gebührenforderungen für die angebliche Auszahlung. Überweisen Sie nie Geld auf Aufforderung unbekannter Kontakte, auch nicht wenn prominente Namen als Referenz auftauchen.
Die Fakten im Überblick
- BaFin-Warnung vom 11. September 2026 zu sieben betrügerischen Finanzplattformen
- Verdacht auf Identitätsmissbrauch und fehlende Erlaubnis nach Paragraf 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz
- Warnung vom 1. September 2026 zu gefälschten Zeichnungsscheinen im Umfeld der Plattform IPO Nexus
- Warnung vom 9. September 2026 zu Pinney Investment Lab und PISI Investment Forum aus WhatsApp-Gruppen
- Die Behauptung eines laufenden BaFin-Zulassungsantrags war in diesen Fällen falsch
Das empfiehlt die Redaktion
- Vor jeder Anlage den vollständigen Firmennamen in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen
- Anlageangebote aus WhatsApp-Gruppen und privaten Chats grundsätzlich ablehnen
- Keine Gebühren für angebliche Auszahlungen überweisen, das ist der typische zweite Betrugsschritt
Rechtsgrundlage
Paragraf 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz
Quellen
Themen dieses Beitrags
- BaFin Warnung Anlagebetrug prüfen
- Investmentplattform seriös prüfen
- WhatsApp Geldanlage Betrug