Pflege
Pflegeheim: Eigenanteil erreicht 3.364 Euro im Monat
Im ersten Heimjahr zahlen Bewohner bundesweit im Schnitt 3.364 Euro selbst. Zwei Ansprüche senken die Summe, wenn Sie sie aktiv geltend machen.

Geprüft und verfasst von Miriam Sadowski, Diplom-Journalistin
Redakteurin Finanzen und Pflege
Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt geprüft am 14.09.2026
- Quelle der Meldung
- Verband der Ersatzkassen
Zum 1. Juli 2026 lag der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Heimjahr bundesweit bei 3.364 Euro pro Monat. Das meldet der Verband der Ersatzkassen. Gegenüber Jahresbeginn 2026 sind das 119 Euro mehr, gegenüber dem 1. Juli 2025 sogar 256 Euro. Am teuersten ist Bremen mit 3.761 Euro, am günstigsten Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro.
Wichtig für die Planung: Diese Summe umfasst nicht alles. Neben dem pflegebedingten Eigenanteil kommen Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und die Ausbildungsumlage hinzu. Wer nur mit dem Eigenanteil rechnet, unterschätzt die monatliche Belastung deutlich.
Zwei Punkte senken die Rechnung. Erstens die Leistungszuschläge nach Paragraf 43c Sozialgesetzbuch XI. Sie steigen mit der Dauer des Heimaufenthalts und mindern den pflegebedingten Eigenanteil gestaffelt. Prüfen Sie in jeder Rechnung, ob der zutreffende Zuschlag abgezogen wurde. Zweitens die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Stellen Sie den Antrag früh, rückwirkende Leistungen sind nur begrenzt möglich.
Politisch ist die Lage in Bewegung. Im September 2026 forderte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, den Eigenanteil auf 1.500 Euro monatlich zu begrenzen. Solange das nicht beschlossen ist, bleiben die regionalen Preisunterschiede der wichtigste Hebel bei der Heimwahl.
Die Fakten im Überblick
- Durchschnittlicher Eigenanteil im ersten Heimjahr zum 1. Juli 2026: 3.364 Euro monatlich
- 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn 2026 und 256 Euro mehr als zum 1. Juli 2025
- Teuerstes Bundesland Bremen mit 3.761 Euro, günstigstes Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro
- Die Summe deckt nur Pflege und Betreuung, Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und Ausbildungsumlage kommen hinzu
- Forderung von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger im September 2026, den Eigenanteil auf 1.500 Euro zu deckeln
Das empfiehlt die Redaktion
- In jeder Heimrechnung prüfen, ob der nach Aufenthaltsdauer gestaffelte Leistungszuschlag abgezogen wurde
- Hilfe zur Pflege beim Sozialamt früh beantragen, weil rückwirkende Leistungen begrenzt sind
- Bei der Heimwahl regionale Preisunterschiede einbeziehen und Gesamtkosten statt Eigenanteil vergleichen
Rechtsgrundlage
Paragrafen 43 und 43c Sozialgesetzbuch XI
Quellen
Themen dieses Beitrags
- Pflegeheim Eigenanteil Kosten 2026
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Leistungszuschlag Pflegeheim
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