Online-Shopping
Fakeshops erkennen: 1.800 neue Betrugsseiten pro Monat
Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen wurde über zwölf Millionen Mal genutzt. Drei Merkmale entlarven die meisten Betrugsseiten in einer Minute.

Geprüft und verfasst von Dr. Katharina Reimann, Volljuristin, Dr. iur.
Leitung Prüfredaktion
Veröffentlicht am 26.08.2026 · Zuletzt geprüft am 10.09.2026
Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen ist inzwischen mehr als zwölf Millionen Mal aufgerufen worden. Monatlich kommen rund 1.800 neu entdeckte betrügerische Onlineshops hinzu. Im August 2026 warnten die Verbraucherzentralen besonders vor gefälschten Angeboten für Gartengeräte sowie Fahrräder und Zubehör.
Drei Merkmale reichen meist zur Einschätzung. Erstens die Anbieterkennzeichnung: Fehlt das Impressum, ist es unvollständig oder nennt es eine Adresse ohne Registereintrag, brechen Sie ab. Zweitens die Domain: Sehr junge Domains mit auffällig niedrigen Preisen sind ein starkes Warnsignal. Drittens die Zahlungsarten: Wird am Ende nur Vorkasse per Überweisung angeboten, obwohl vorher andere Wege beworben wurden, ist das der klassische Ablauf eines Fakeshops.
Zahlen Sie bei unbekannten Shops nur mit Verfahren, die einen Käuferschutz oder eine Rückbuchungsmöglichkeit bieten. Eine normale Überweisung lässt sich praktisch nicht zurückholen, sobald das Geld gebucht ist.
Bleibt die Ware aus, handeln Sie am selben Tag. Setzen Sie dem Shop schriftlich eine kurze Frist, informieren Sie Ihre Bank über die möglicherweise betrügerische Zahlung und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Die Innenministerkonferenz im Juni 2026 sollte klären, welche Stelle für Fakeshops zuständig ist, weil die Zuständigkeiten bisher uneinheitlich sind.
Die Fakten im Überblick
- Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen wurde über zwölf Millionen Mal genutzt
- Monatlich werden rund 1.800 neue betrügerische Onlineshops entdeckt
- Im August 2026 häufige Fake-Angebote bei Gartengeräten, Fahrrädern und Zubehör
- Typische Warnsignale sind fehlendes Impressum, sehr junge Domains und ausschließliche Vorkasse
- Die Innenministerkonferenz im Juni 2026 sollte uneinheitliche polizeiliche Zuständigkeiten klären
Das empfiehlt die Redaktion
- Die Adresse des Shops vor dem Kauf im kostenlosen Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale prüfen
- Nur mit Zahlungsarten bezahlen, die Käuferschutz oder Rückbuchung erlauben
- Bleibt die Ware aus, sofort Bank informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten
Rechtsgrundlage
Paragraf 312j Bürgerliches Gesetzbuch, Fernabsatzrecht
Quellen
- https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/pressemitteilungen/verantwortungsdiffusion-verbraucherzentrale-fordert-abgestimmtes-vorgehen-gegen-fakeshops-123295
- https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/fakeshops-im-internet-typische-merkmale-und-warnsignale-120436
Themen dieses Beitrags
- Fakeshop erkennen
- Fakeshop-Finder Verbraucherzentrale
- Online-Shop Betrug Geld zurück
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