Energie und Heizung

Heizungsprüfpflicht: Für welche Mehrfamilienhäuser die Frist 2026 abläuft

Ab sechs Wohneinheiten ist die Prüfung der Heizung Pflicht. Wer den Stichtag verpasst, riskiert ein Bußgeld und verschenkt Einsparpotenzial.

Porträtfoto von Tobias Wendland

Geprüft und verfasst von Tobias Wendland, Dipl.-Wirtschaftsingenieur

Redakteur Technik und Handwerk

Veröffentlicht am 03.06.2026 · Zuletzt geprüft am 01.09.2026

Nach Paragraf 60b Gebäudeenergiegesetz müssen Eigentümer von Gebäuden mit sechs oder mehr Wohneinheiten ihre wasserbasierte Heizung prüfen und optimieren lassen. Betroffen sind Gas-, Öl- und Holzheizungen. Für Wärmepumpen gilt eine eigene Prüfpflicht mit anderen Fristen.

Der Stichtag hängt am Einbaudatum. Anlagen, die ab dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen innerhalb von 16 Jahren geprüft werden. Genauer gesagt innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach dem Einbau. Für viele Häuser läuft diese Frist deshalb 2026 aus.

Suchen Sie das Einbaudatum zuerst in den Wartungsunterlagen oder auf dem Typenschild des Kessels, danach in der Bauakte. In Eigentümergemeinschaften ist die Beauftragung Sache der Verwaltung, die Kosten trägt die Gemeinschaft. Klären Sie das aktiv in der Versammlung, sonst bleibt die Frist liegen.

Die Prüfung selbst ist keine reine Formalie. Der Fachbetrieb kontrolliert Vorlauftemperatur, Pumpeneinstellung, Dämmung der Rohrleitungen und die Frage, ob ein hydraulischer Abgleich sinnvoll ist. Aus dieser Optimierung entsteht die eigentliche Ersparnis, häufig im niedrigen zweistelligen Prozentbereich beim Verbrauch.

Die Fakten im Überblick

  • Pflicht nach Paragraf 60b Gebäudeenergiegesetz ab sechs Wohneinheiten
  • Betroffen sind wasserbasierte Heizungen mit Gas, Öl oder Holz
  • Stichtag: Einbau ab 1. Oktober 2009, Prüfung innerhalb von 16 Jahren
  • Konkret innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau
  • Für Wärmepumpen gilt eine gesonderte Prüfpflicht

Das empfiehlt die Redaktion

  1. Einbaudatum der Anlage in Wartungsunterlagen, auf dem Typenschild oder in der Bauakte feststellen
  2. Heizungscheck vor Fristablauf beim Fachbetrieb beauftragen, nicht erst im Winter
  3. In Eigentümergemeinschaften die Zuständigkeit für die Beauftragung schriftlich festhalten

Rechtsgrundlage

Paragraf 60b Gebäudeenergiegesetz

Quellen

Themen dieses Beitrags

  • Heizungscheck Pflicht Mehrfamilienhaus
  • GEG Heizungsprüfung Frist
  • Heizungsoptimierung Pflicht 2026

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